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Mit der Verkehrsfreigabe wird die St 2310 zwischen Miltenberg und Bürgstadt vom KVP bis zur AS der St2309 zur Kreisstraße abgestuft. Ebenso wird die St 2309 von der Anschlussstelle Miltenberg-Nord, Industriegebiet Großheubach Auweg bis zur St 2310(alt) zur Ortsstraße abgestuft. Auch die Kreisstraße MIL 5 hat ihre Verbindungsfunktion geändert und wird von der B 469 Anschlussstelle Gewerbegebiet Miltenberg-West bis zur Einmündung in die St 2310(alt) zu einem öffentlichen Feld- und Waldweg abgestuft.